Es ist bei vielen Arbeitnehmer*innen durchaus üblich, Firmenwagen für private Zwecke zu nutzen. Es wird geschätzt, dass bis zu 20 % der Fahrzeugnutzung auf private Fahrten entfallen. Diese Nutzung ist zwar für die Mitarbeiter*innen bequem, aber für Unternehmen ist es wichtig, genaue Aufzeichnungen über diese Fahrten zu führen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Steuervorschriften eingehalten und die Geschäftskosten korrekt berechnet werden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die richtige Dokumentation privater Fahrten, einschließlich Tipps zum Vorgehen bei Unregelmäßigkeiten und zur Vermeidung häufiger Fehler.
Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten
Eine private Fahrt wird aus persönlichen Gründen unternommen, wie zum Beispiel ein Wochenendausflug, ein Familienurlaub oder eine Fahrt zum Erledigen privater Einkäufe. Diese Fahrten dienen in der Regel Freizeitzwecken, und die Kosten dafür werden den Arbeitnehmer*innen normalerweise nicht erstattet. Dagegen wird eine Fahrt aus beruflichen Gründen, wie die Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen oder Schulungen, als geschäftliche Fahrt bezeichnet. Solche Fahrten haben üblicherweise einen beruflichen Zweck, und die Kosten können von den Arbeitnehmer*innen erstattet werden. Die Hauptunterschiede zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten liegen in ihrem Zweck und den damit verbundenen Kosten.
Besteuerung von Privatfahrten mit einem Firmenwagen
Mitarbeiter*innen, die einen Firmenwagen für private Zwecke nutzen, sind zur Besteuerung dieser privaten Fahrten verpflichtet. In Deutschland gilt dafür das Einkommensteuergesetz (EStG). Es gibt zwei Hauptmethoden zur Berechnung der Steuerschuld: Die 1 %-Regelung und die Fahrtenbuchmethode.
1 %-Regelung. Bei der 1 %- Regelung handelt es sich um eine einfache und überschaubare Methode zur Berechnung der Steuerschuld. Grundlage ist die Gesamtstrecke, die der Firmenwagen während des Steuerjahres zurücklegt. Die Arbeitnehmer*innen werden mit 1 % der Gesamtstrecke besteuert, die anschließend von ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Fährt ein*e Arbeitnehmer*in beispielsweise 10.000 Kilometer mit dem Firmenwagen für private Zwecke, werden 100 Kilometer besteuert.
Fahrtenbuchmethode. Bei der Fahrtenbuchmethode sind die Arbeitnehmer*innen zur Aufzeichnung ihrer privaten Fahrten verpflichtet. Grundlage für diese Methode ist die tatsächlich privat zurückgelegte Strecke. Hierbei müssen die Arbeitnehmer*innen die gesamte privat gefahrene Strecke berechnen und diese dann mit dem Kraftstoffverbrauch des Firmenwagens multiplizieren. Aus dem Ergebnis wird dann die Steuerschuld berechnet.
Die wichtigsten Unterschiede:
- Bei der 1 %-Regelung handelt es sich um eine vereinfachte Berechnung, während die Fahrtenbuchmethode eine ausführlichere Aufzeichnung erfordert.
- Bei der 1 %-Regelung wird die gesamte Fahrleistung zugrunde gelegt, während die Fahrtenbuchmethode sich auf die für private Zwecke zurückgelegte Strecke bezieht.
- Bei der 1 %-Regelung kann die Steuerschuld höher ausfallen als bei der Fahrtenbuchmethode, insbesondere bei Mitarbeiter*innen, die lange Strecken für private Zwecke zurücklegen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beide Methoden die Steuerpflicht für private Fahrten mit einem Firmenwagen in Deutschland berechnen. Es hängt von den individuellen Umständen und dem gewünschten Umfang der Aufzeichnungen ab, welche Methode gewählt wird.