Für Besuche bei Ärzt*innen können Sie unter Umständen Reisekosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Abhängig von Ihren Lebensumständen können Kosten wie Kraftstoff, öffentliche Verkehrsmittel oder sogar Parkgebühren oft abgesetzt werden.
Kenntnisse über die Geltendmachung dieser Kosten und die erforderlichen Unterlagen können Ihnen helfen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu verringern. In diesem Artikel wird erläutert, wie Fahrtkosten zu ärztlichen Praxen als steuerlich absetzbare Krankheitskosten behandelt werden und welche Schritte Sie bei der Abgabe Ihrer nächsten Steuererklärung unternehmen müssen, um diese Möglichkeit zu nutzen.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland können Fahrtkosten zu ärztlichen Praxen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, sofern sie bestimmte steuerrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Kosten zählen Kraftstoff, Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel oder Parkgebühren. Voraussetzung ist, dass die gesamten Krankheitskosten, einschließlich der Fahrtkosten, eine zumutbare Grenze überschreiten, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens richtet. Nur der Teil der Kosten, der über dieser Grenze liegt, kann abgezogen werden.
Für die Abrechnung ist eine detaillierte Dokumentation erforderlich. Bei Fahrten mit Ihrem privaten Auto sollten Sie die für medizinische Zwecke gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Üblicherweise sind 0,30 € pro Kilometer erstattungsfähig. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi müssen Sie die Quittungen als Nachweis aufbewahren.
Die Fahrtkosten zu Ärzt*innen können Sie in Ihrer Steuererklärung unter der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“, genauer gesagt unter der Kategorie „Krankheitskosten“, absetzen. Diese können Sie in der Rubrik „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Fahren Sie selbst, müssen Sie auch einen ordnungsgemäßen Nachweis erbringen, einschließlich Quittungen und ein Fahrtenbuch. Formulare wie der „Fahrtkosten zum Arzt Vordruck“ können Ihnen dabei helfen, diese Ausgaben zu organisieren. Die Steuererklärung kann über Online-Steuerplattformen oder direkt bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden.
Fahrtkosten zum Arzt Absetzen Nachweis
Bei der Eintragung von Fahrtkosten zu Ärzt*innen in der Steuererklärung ist ein Nachweis unerlässlich, um steuerliche Vorteile zu erhalten. Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen, können Sie diese Fahrten am besten durch ein Fahrtenbuch dokumentieren. Im Fahrtenbuch sollten Details wie das Datum der Fahrt, das Ziel, der Zweck der Fahrt und die insgesamt zurückgelegte Strecke festgehalten werden. Moderne Lösungen wie das digitale Fahrtenbuch von Linqo vereinfachen diesen Prozess, indem sie die Fahrten automatisch für steuerliche Zwecke aufzeichnen und organisieren.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für die Fahrzeugnutzung
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Fahrtkosten für ärztliche Besuche von der Steuer abzusetzen:
- Kilometerpauschale:
Dies ist die einfachste Methode, bei der Sie 0,30 € pro Kilometer für medizinische Zwecke geltend machen können. Mit diesem Betrag sind Kraftstoff, Abnutzung und andere fahrzeugbezogene Kosten abgedeckt.
- Tatsächliche Kosten:
Alternativ können Sie auch die tatsächlichen Kosten geltend machen, die Ihnen während Ihrer Fahrten entstanden sind, z. B. für Kraftstoff, Parkgebühren oder Mautgebühren. Dieses Verfahren kann zwar manchmal einen höheren Abzug ermöglichen, erfordert jedoch eine detaillierte Aufzeichnung, einschließlich Quittungen für alle Ausgaben.
Beispiel für die Steuerberechnung
Nehmen wir an, Sie fahren 15 Kilometer zu Ärzt*innen. Mit der Kilometerpauschale würden Sie 0,30 € pro Kilometer berechnen, also 4,50 € für eine einfache Fahrt. Bei einer Hin- und Rückfahrt wären es insgesamt 9 €. Wenn Sie im Jahr 10 Hin- und Rückfahrten machen, beträgt der abzugsfähige Gesamtbetrag 90 €.
Wenn Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben absetzen möchten, müssen Sie die Kraftstoffkosten, Parkgebühren und Mautgebühren für jede Fahrt aufzeichnen.
Nachweis von Fahrten
Voraussetzung für die Geltendmachung dieser Abzüge ist das Führen genauer Aufzeichnungen über Ihre Fahrten. Ein Fahrtenbuch ist eine gängige und anerkannte Methode, um die Kilometerleistung für steuerliche Zwecke zu erfassen. Im Logbuch sollten die folgenden Informationen eingetragen werden:
- Datum der Fahrt
- Start- und Zielort
- Zweck der Fahrt (z. B. Besuch bei Ärzt*innen)
- Anzahl der gefahrenen Kilometer
Mit digitalen Lösungen, wie sie Linqo anbietet, können Sie diese Daten auf einfache Weise automatisch erfassen. Durch die Verwendung eines digitalen Fahrtenbuchs wird die Genauigkeit Ihrer Aufzeichnungen gewährleistet und die Gefahr von Fehlern bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung verringert. Zudem können diese Systeme detaillierte Berichte erstellen, was die Einreichung Ihrer Steuererklärung erheblich vereinfacht.
Mit einem detaillierten Fahrtenbuch und Belegen für alle relevanten Ausgaben (z. B. Parkgebühren) verfügen Sie über die erforderlichen Unterlagen, um die Reisekosten in Ihrer nächsten Steuererklärung eintragen und absetzen zu können. So stellen Sie sicher, dass Sie die Vorschriften einhalten und Ihre potenziellen Steuereinsparungen maximal nutzen.