close icon
success Danke schön!

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen

background image

Für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen ist es wichtig, die Versteuerung von Dienstwagen, vor allem von Elektro- und Hybridfahrzeugen, richtig zu verstehen. In diesem Artikel wird ausführlich beschrieben, wie sich die Steuerlandschaft für Elektrofahrzeuge und Hybride, die als Firmenwagen genutzt werden, entwickelt. Das Verständnis der Regeln für Pauschalbesteuerung, Mild-Hybrid und Plug-in-Hybrid kann angesichts der sich entwickelnden Steuervorteile erhebliche Ersparnisse bieten. Erfahren Sie mehr über die Komplexität der Versteuerung von elektronischen Dienstwagen und wie Sie von Steuervorteilen profitieren können.

 

Die Versteuerung von Elektro-Dienstwagen

Elektrische Firmenwagen werden aufgrund ihrer Umweltvorteile und steuerlichen Anreize immer attraktiver. Die Versteuerung von elektrischen Dienstwagen unterliegt besonderen Regeln, die die Steuerlast sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen erheblich verringern können.

  • Aktuelle Steuersätze. Die Versteuerung richtet sich nach dem Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
  • 0,25-%-Regelung. Gilt für reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 € (gilt für Fahrzeuge, die ab 01.07.2025 zugelassen wurden).
  • 0,5-%-Regelung. Gilt für Elektrofahrzeuge über 100.000 € sowie für Plug-in-Hybride (PHEV) mit einer elektrischen Mindestreichweite von mindestens 80 km.
  • 1,0-%-Regelung. Gilt für Verbrenner sowie Hybridfahrzeuge, welche die ökologischen Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Fahrzeugtyp Bruttolistenpreis (BLP) Steuersatz (Monatlich)
Elektro (BEV) bis 100.000 € 0,25 %
Elektro (BEV) über 100.000 € 0,50 %
Plug-in-Hybrid Reichweite ≥ 80 km oder CO₂ ≤ 50 g/km 0,50 %
Verbrenner / Mild-Hybrid Jeder Preis 1,00 %

 
Preisschwellen und steuerliche Auswirkungen. Die unterschiedlichen Steuersätze bei verschiedenen Preisschwellen fördern die Nutzung von Elektrofahrzeugen als Firmenwagen:

  • Bis 100.000 € Bruttolistenpreis. Reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge werden mit nur 0,25 % des Listenpreises besteuert.
  • Über 100.000 €. Gilt der Steuersatz von 0,5 %. Dies bleibt im Vergleich zu Verbrennern (1,0 %) weiterhin deutlich günstiger.

Dauer der Steuervorteile. Die Steuervorteile für elektrische Firmenwagen bleiben bis Ende 2030 in Kraft. Dieser Zeitrahmen ermöglicht es Unternehmen und Arbeitnehmer*innen, ihre Maßnahmen im Hinblick auf die Steuervorteile von Elektrofahrzeugen sicher zu planen.

Berechnungsbeispiel. Ein elektrischer Firmenwagen mit einem Listenpreis von 45.000 € wird mit 0,25 % besteuert:

  • Monatlicher geldwerter Vorteil: 0,25 % von 45.000 € = 112,50 €.
  • Jährlich: 112,50 € × 12 = 1.350 €.

Dieser Betrag wird zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.

Steuerfreies Laden und Pauschalen

Ein oft unterschätzter Vorteil: Wenn Sie Ihren Dienstwagen beim Arbeitgeber laden, ist dieser geldwerte Vorteil komplett steuerfrei.

Laden Sie das Fahrzeug privat zu Hause, kann der Arbeitgeber die tatsächlich entstandenen Stromkosten steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 50 EStG). Ab 2026 entfallen die bisherigen monatlichen Pauschalen. Die Erstattung erfolgt nun entweder nach nachgewiesenem Verbrauch (kWh) oder über die offizielle Strompreispauschale (für 2026: 34 Cent pro kWh).

 

Die Versteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb nach der Fahrtenbuchmethode

Der Einsatz eines Fahrtenbuchs kann sich erheblich auf die Versteuerung von elektrischen Firmenwagen auswirken. Vor allem für diejenigen, die eine genaue Unterscheidung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs sicherstellen wollen, ist diese Methode besonders hilfreich. Indem sie jede Fahrt aufzeichnen, können die Steuerpflichtigen den Anteil der geschäftlichen Nutzung korrekt angeben und möglicherweise ihren geldwerten Vorteil verringern.

Der Einsatz von elektronischen Fahrtenbüchern. LINQO bietet hochentwickelte elektronische Lösungen für Fahrtenbücher, die den oft mühsamen Prozess der Verfolgung und Dokumentation der Fahrzeugnutzung vereinfachen. Die Journey App ermöglicht es Mitarbeiter*innen, ihre Fahrten effizient zu verwalten. Dies geschieht durch die einfache Trennung von privaten und geschäftlichen Fahrten und die Erstellung von genauen Berichten, die für Steuerzwecke unerlässlich sind.

Die Vorteile des elektronischen Fahrtenbuchs von LINQO:

  • Zeitersparnis. Mit dem digitalen Fahrtenbuch sparen Sie viel Zeit, da die Dokumentation von geschäftlichen und privaten Fahrten automatisiert wird.
  • Benutzerfreundlichkeit. Sie können alle erforderlichen Daten zu Ihrer Fahrt mit nur wenigen Klicks auf Ihrem Smartphone erfassen und aufzeichnen.
  • Einheitliche Handhabung. Sie verwalten alle wichtigen Informationen an einem Ort und reduzieren so den Verwaltungsaufwand.
  • Fahrzeugüberwachung. Mit dem System sind Sie in der Lage, den Fahrzeugstatus und mögliche Probleme durch digitale Berichte schnell und einfach zu überwachen.

Mit einem elektronischen Fahrtenbuch wie dem von LINQO können Sie genaue Aufzeichnungen führen und die Einhaltung der Steuergesetze gewährleisten, was Sie letztlich vor möglichen Sanktionen schützt. Um mehr darüber zu erfahren, wie LINQO die Fahrzeugverfolgung und die Berichterstattung in Ihrem Unternehmen optimieren kann, klicken Sie hier, um die Produktseite zu öffnen.

Vorschriften und Sicherheit. Die Daten, die im digitalen Fahrtenbuch von LINQO erfasst werden, spielen eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Steuervorschriften für Nutzer*innen von Dienstwagen. Die detaillierten Aufzeichnungen umfassen Start- und Endzeiten, zurückgelegte Entfernungen und den Zweck der jeweiligen Fahrt. Im Falle einer Steuerprüfung dient das digitale Fahrtenbuch von LINQO als zuverlässiger und genauer Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften. Gleichzeitig wird das Risiko von Fehlern und Bußgeldern verringert.

 

Wie die Versteuerung von Hybrid-Firmenwagen funktioniert

Für Plug-in-Hybride (PHEV) ist die steuerliche Begünstigung (0,5-%-Regelung) an strikte Bedingungen geknüpft. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft wurden, wird die 0,5-%-Regelung nur gewährt, wenn das Fahrzeug eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km (WLTP) aufweist. Erfüllt ein Hybrid keine dieser Voraussetzungen, fällt er unter die normale 1,0-%-Versteuerung. Für PHEV, die vor 2025 zugelassen wurden, gelten die alten (milderen) Regelungen weiter.

 

Die Steuervorteile der Nutzung eines Elektroautos als Firmenwagen

Beim Einsatz eines Elektroautos als Firmenfahrzeug ergeben sich erhebliche Steuervorteile für Arbeitgeber und Fahrer. Der ermäßigte Steuersatz von bis zu 0,25 % des Listenpreises senkt das steuerpflichtige Einkommen des Angestellten deutlich und führt zu niedrigeren Einkommenssteuern.

Elektrofahrzeuge senken zudem die Fuhrparkkosten: Sie sind günstiger im Unterhalt, haben weniger Verschleißteile und verursachen niedrigere Ladekosten im Vergleich zum Tanken von Benzin oder Diesel. Zusätzlich verbessert der Einsatz von Elektroautos das Image des Unternehmens als nachhaltig und verantwortungsbewusst.

Zusammenfassend bietet die Umstellung auf Elektroautos sowohl erhebliche finanzielle Vorteile durch Steuerermäßigungen und Kosteneinsparungen als auch ökologische und strategische Pluspunkte.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind E-Autos 2026 noch steuerfrei?

Ja, reine Elektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstzugelassen werden, sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit (längstens bis 31.12.2035). Auch ab 2026 neu zugelassene E-Autos profitieren somit von der vollen Steuerbefreiung. Die Begünstigung bei der privaten Nutzung als Firmenwagen (0,25-%-Regelung) bleibt davon unberührt und gilt weiter bis Ende 2030.

Wie lange gilt die 0,5-%-Regelung für Hybrid noch? 

Die 0,5-%-Regelung für Plug-in-Hybride (PHEV) ist bis Ende 2030 festgeschrieben. Voraussetzung bleibt, dass das Fahrzeug entweder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 km oder maximal 50 g/km CO₂ (WLTP) erfüllt. Bei Leasingverträgen, die über 2030 hinausgehen, sollte die weitere Entwicklung beobachtet werden.

Welche Hybridautos fallen 2026 unter die 0,5-%-Regelung?

Basis des Systems und verfügt über eine inDamit ein Plug-in-Hybrid (PHEV) 2026 mit dem reduzierten Satz von 0,5 % versteuert werden kann, muss er eine der beiden Bedingungen erfüllen:

  • eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km (WLTP) oder
  •  einen CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km (WLTP).

Beide Kriterien sind gleichwertig. Fahrzeuge, die vor 2025 zugelassen wurden, profitieren teilweise noch von den alten, milderen Regelungen.